Der Instrumentalunterricht ebenso wie die musikalische Früherziehung dürfen ab kommenden Montag, 14.06.2021 wieder in Präsenzform im Musikheim starten. Ebenso machen sich die einzelnen Orchester bereit, auch sie dürfen nach 8-monatiger Zwangspause wieder proben.
Anmeldung zur musikalischen Früherziehung und weitere Informationen findet ihr unter "Musikmäuse" oder bei Susanne Kamp unter
Natürlich gehen mit den Lockerungen folgende Regelungen einher:
- Beachtung des Hygienekonzepts des Musikvereins, welches im Musikheim aushängt, darin ist enthalten:
- Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Musikheim
- Regelmäßiges Lüften der Proberäume
- Eintragung aller Besucher des Musikheims in die Kontaktliste
- 2m Abstand in alle Richtungen zu anderen Personen
- Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises aller Mitwirkenden einer Probe oder des Unterrichts
- Tests für Schülerinnen und Schüler: Führen Schülerinnen und Schüler einen Test in der Schule durch, gilt dieser bis zu 60 Stunden und kann zum Musikunterricht vorgezeigt werden.
- Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Schule getestet werden oder sich im Homeschooling befinden, müssen zum Musikunterricht einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen (nicht älter als 24 Stunden).
- Tests für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Wird auf der Arbeit ein Test durchgeführt und kann dies vom Arbeitgeber bestätigt werden, darf dieser innerhalb von 48 Stunden auch für die Teilnahme im Musikverein genutzt werden.