Liebe Musiker, liebe Eltern,
die vielen Irrungen, Wirrungen und Änderungen um die aktuell geltenden Corona Maßnahmen machen es dem Einzelnen manchmal schwer die richtigen Regeln für seine individuelle Lebenssituation zu kennen und zu befolgen. Im Hinblick auf die Musikunterrichte und Gruppenproben (bis 5 Teilnehmer) können wir hiermit Abhilfe schaffen.
Mit der geänderten CoronaVO zum 22.03.2021 wird den Kunst- und Musikschulen erlaubt zu öffnen, wenn die Inzidenzzahl im jeweiligen Stadt-/Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt und das zuständige Ordnungsamt sein ok gibt. Bei mehr als 3 Tagen Inzidenzzahl von über 100 wird jeglicher Präsenzunterricht wieder untersagt.
Vor den Osterferien werden jedoch keine Kurse und Proben mehr stattfinden.
Die Vorstandschaft wird während den Osterferien fleißig die Inzidenzzahlen beobachten und je nach Lage entscheiden, ob nach den Osterferien das Musikerheim für die Einzel- und Gruppenunterrichte wieder geöffnet werden kann.
Um einen sicheren Informationsfluss zu gewährleisten, wird jeder Schüler/Kursteilnehmer vom jeweiligen Ausbilder informiert, falls die Kurse und Proben wieder stattfinden dürfen.
Ulm, 26.03.2021
Die Vorstandschaft